Zwischengesellschaft

Zwischengesellschaft
Zwischengesellschaft,
 
Basisgesellschaft, im Sinne des Außensteuergesetzes eine ausländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, an der unbeschränkt Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar zu mehr als der Hälfte beteiligt sind und die Zwischeneinkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen, bezieht. Zwischeneinkünfte (Basiseinkünfte) sind Einkünfte, die nicht aus aktiver wirtschaftlicher Tätigkeit stammen.

Universal-Lexikon. 2012.

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